§1 Geltungsbereich, Kundeninformation
- Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen zwischen Fermentos Consulting, vertreten durch Benjamin Kirst, Ziegelstraße 5, 35037 Marburg (im Folgenden als “Veranstalter” bezeichnet), und den Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden als “Kunden” bezeichnet) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt. Die Vertragssprache ist Deutsch.
- Alle Leistungen und Leistungen, die der Veranstalter für Kunden erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der vertragsschließenden Willenserklärung gültigen Fassung. Bucht der Kunde für mehrere Personen, setzt er diese von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen in Kenntnis.
- Abweichenden Regelungen wird widersprochen. Andere als die hierin enthaltenen Regelungen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung des Veranstalters und dem jeweiligen Kunden wirksam. Sämtliche Kommunikation im Rahmen der für den Vertrag relevanten Erklärungen findet in deutscher Sprache statt.
§2 Vertragsabschluss, Auftragsablauf
- Die Angebote des Veranstalters auf dessen Internetseiten, auf Internetseiten von Partnern, in Broschüren und in Werbematerialien stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, beim Veranstalter Dienstleistungen (z.B. Verkostungen, Schulungen, Seminare oder Konzepterstellungen) zu buchen.
- Anfragen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Erstellung eines Angebotes sind für diese unverbindlich. Fermentos Consulting unterbreitet diesen dann ein verbindliches Angebot in Textform (z.B. per E-Mail). Konkreten schriftlichen Angeboten nach Anforderung durch den Kunden muss in der Regel binnen 10 Kalendertagen eine Auftragserteilung erfolgen, danach verfällt das Angebot. Ausgenommen sind Angebote, in denen eine konkrete Frist zur Angebotsannahme genannt wird. In diesen Fällen gilt die Frist des Angebotes.
- Durch die Buchung der gewünschten Dienstleistungen per E-Mail oder postalisch gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Dienstleistungsvertrags ab. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, das Angebot des Teilnehmers anzunehmen. Eine Bestätigung des Eingangs der Buchung des Teilnehmers stellt noch keine Annahme des Angebotes des Teilnehmers dar.
- Sollte die Auftragsbestätigung oder eine sonstige rechtsverbindliche Erklärung des Veranstalters Schreib- oder Druckfehler beinhalten, oder sollten der Preisfestlegung Übermittlungsfehler zugrunde liegen, ist der Veranstalter berechtigt, die Erklärung wegen Irrtums anzufechten, wobei dem Veranstalter die Beweislast bzgl. des Irrtums obliegt. Eventuell erhaltene Zahlungen werden in diesem Falle unverzüglich erstattet.
- Der Veranstalter ist berechtigt, erhaltene Angebote gem. § 2.2. innerhalb eines Zeitraumes von 10 Kalendertagen mit Zusendung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung erfolgt durch Übermittlung einer E-Mail oder postalisch. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 Preise
- Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Alle genannten Preise gelten nur innerhalb Deutschlands und nur zum Zeitpunkt der Bestellung. Mit Aktualisierung der Websites des Veranstalters werden alle vorherigen Preise und sonstige Angaben über Waren ungültig. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung.
§ 4 Zahlungsbedingungen / Rücktrittsvorbehalt
- Zahlungen durch den Teilnehmer erfolgen entweder vorab per Überweisung, über die Zahlungsabwicklung auf der Website www.digitaltastings.com oder in bar vor Veranstaltungsbeginn.
- Für öffentliche Tastings mit Verbrauchern werden die Teilnahmegebühren spätestens 14 Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung fällig. Bei kurzfristigeren Buchungen, die weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn bestätigt werden, sind die Teilnahmegebühren sofort fällig, spätestens vor Veranstaltungsbeginn.
- Dienstleistungen gegenüber Unternehmern oder öffentlichen Einrichtungen können nach Prüfung und Freigabe gegen Rechnung durchgeführt werden. Hierzu ist in jedem Fall eine schriftliche Bestellung auf Firmenformular des Teilnehmers notwendig. Die Bestellung ist stets per E-Mail oder postalisch an den Veranstalter zu übermitteln. Solche Bestellungen auf Rechnung sind stets sofort zur Zahlung fällig. Alle Zahlungen erfolgen ohne Skonti und ohne sonstige Abzüge. Ausnahmen der beiden letztgenannten Regelungen können im Angebot vermerkt sein. Gültig ist dann der Angebotstext.
- Der auf der Rechnung ausgewiesene Zahlungsbetrag ist unabhängig von der Zahlungsweise in voller Höhe und in vollem Umfang an den Veranstalter zu entrichten. Abzüge von Transaktionsgebühren und ähnlichem, die beispielsweise bei Begleichung durch internationale Banken entstehen, werden vom Veranstalter nicht akzeptiert.
§ 5 Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung)
- Für den Fall, dass der Veranstalter sich bei Vertragsschluss (§ 2.2.) noch nicht verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen, wird ausdrücklich auf das ggf. bestehende gesetzliche Widerrufsrecht von Kunden hingewiesen, die Verbraucher (§ 13 BGB) sind; hierbei wird ausdrücklich auf die separate Belehrung über das Widerrufsrecht verwiesen.
- Das Widerrufsrecht (§ 5.1.) des Kunden erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vollständig erfüllt ist, bevor er sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
§ 6 Stornierung, Bearbeitungsgebühr, verminderte Zahlungspflicht
- Eine Stornierung ist gegen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die Stornierung muss in Textform erklärt werden und wird erst mit Eingang beim Veranstalter wirksam. Insbesondere telefonische Stornierungserklärungen werden nicht berücksichtigt.
- Zusätzlich zur Bearbeitungsgebühr (§ 6.1.) sind bei jeder Stornierung ab 7 Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn 50 % der jeweiligen Teilnehmergebühr, bei jeder Stornierung innerhalb 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn 100 % der jeweiligen Teilnehmergebühr fällig. Wenn durch die Stornierung weniger als 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn eine schon bei Buchung bekannte Mindestteilnehmerzahl unterschritten wird, werden ebenfalls 100 % der jeweiligen Teilnehmergebühr fällig. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Nachweis möglich, dass dem Veranstalter geringere Einbußen entstehen oder entstanden sind.
- Bei individuell buchbaren, öffentlichen Angeboten kann der Kunde dem Veranstalter jederzeit vor Veranstaltungsbeginn einen zahlenden Ersatzteilnehmer an seiner Stelle benennen, um der Zahlungspflicht zu entgehen. Soweit der Ersatzteilnehmer an der Veranstaltung teilnimmt oder gem. § 6.2. trotz Stornierung die Teilnehmergebühr leistet, bleibt der Kunde von seiner Leistungspflicht befreit.
- Wenn der Teilnehmer nicht rechtzeitig formgerecht absagt, keinen zahlenden Ersatzteilnehmer benennt oder nicht die ihm ggf. gewährte Umbuchung auf eine alternative Veranstaltung wählt, bleibt seine Zahlungspflicht bestehen.
- Bei Veranstaltungen, bei denen ausdrücklich Fremdleistungen von Kooperationspartnern vermittelt werden, gelten ggf. gesonderte Rücktrittsregelungen. In jedem Fall sind Waren (wie z.B. Bier), die im Rahmen eines Auftrages ausschließlich zur Erfüllung dieses Auftrages durch den Veranstalter bereits erworben wurden, bei Stornierung der Veranstaltung binnen weniger als 14 Kalendertagen zu erstatten. Sollte der Kunde auf die Übergabe der Waren bestehen, können diese beim Veranstalter abgeholt werden. Eine Pflicht zur Auslieferung durch den Veranstalter entfällt mit der Stornierung.
§ 7 Programmänderung und Absage von Veranstaltungen durch den Veranstalter
- Der Veranstalter behält sich die Absage von Veranstaltungen für die folgenden Fälle vor:
- vom Veranstalter unverschuldeter Ausfall eines Dozenten
- Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn
- vom Veranstalter unverschuldete Nichtverfügbarkeit der Veranstaltungsstätte
- in Fällen der höheren Gewalt
Der Veranstalter wird den Teilnehmern notwendige Änderungen, wie z.B. einen Wechsel des Veranstaltungsortes, zügig vor Veranstaltungsbeginn mitteilen.
- Programm- und Planänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, soweit dadurch nicht der ggf. vertraglich zugesicherte Gesamtcharakter der gebuchten Veranstaltung verfälscht wird.
- Referentenwechsel, unwesentliche Änderungen im Veranstaltungsablauf oder eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes berechtigen den Teilnehmer nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag.
- Bei Absage einer Veranstaltung durch den Veranstalter werden etwaig bereits gezahlte (Teil-)Beträge umgehend zurückerstattet, sofern der Teilnehmer nicht eine Anrechnung auf eine andere Veranstaltung des Veranstalters wünscht. Weitergehende Ansprüche der Teilnehmer sind, mit Ausnahme von Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, ausgeschlossen.
§ 8 Ausschluss und außerordentliche Kündigung
- Der Veranstalter kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Teilnehmer die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer mündlichen Abmahnung des Veranstalters, des Dozenten oder deren Erfüllungsgehilfen nachhaltig stört, seine oder die Sicherheit der anderen Teilnehmer gefährdet, oder, wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Für diesen Fall bleibt der Anspruch auf bereits gezahlte Gebühren des Teilnehmers bzw. der Gruppe erhalten; dem Teilnehmer bzw. der Gruppe bleibt der Nachweis ggf. ersparter Aufwendungen vorbehalten.
- Der Veranstalter ist befugt, über die Untauglichkeit zur weiteren Teilnahme von Teilnehmern (z.B. Trunkenheit, Drogen, Medikamenteneinnahme, aggressives Verhalten) zu entscheiden und diese von der Veranstaltung auszuschließen, wenn ein Teilnehmer offensichtlich alkohol-, drogen- oder medikamentenbedingte Ausfallerscheinungen an den Tag legt. In diesen Fällen hat der ausgeschlossene Teilnehmer kein Recht auf Rückerstattung seiner Teilnahmegebühr.
§ 9 Urheberrecht
Die Arbeitsunterlagen des Veranstalters und der Dozenten dürfen, sofern sie urheberrechtlichem Schutz unterliegen, nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des Veranstalters bzw. ggf. des Dozenten vervielfältigt werden.
§ 10 Haftung des Veranstalters/der Teilnehmer
- Der Veranstalter hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Für den Fall der Tötung, der Verletzung der Gesundheit oder des Körpers haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
- Soweit eine zurechenbare Pflichtverletzung auf einfacher Fahrlässigkeit beruht und eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt ist, ist die Schadensersatzhaftung vom Veranstalter auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt, beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, die den Vertragsparteien die Rechte zubilligen, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat, insbesondere die Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf.
- Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Verpflegungsbetrieben, Einrichtungen, Trägern von Sehenswürdigkeiten oder sonstigen Angeboten, die im Rahmen der Veranstaltungen von den Teilnehmern besucht werden, es sei denn, dass der Entstehung des Schadens eine grob fahrlässige oder schuldhafte Pflichtverletzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen zugrunde liegt.
- Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die nach der ordnungsgemäßen Beauftragung und Übergabe durch einen Paketdienstleister zur Versendung der Waren entstehen.
- Als Verbraucher werden Sie gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und uns sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommen Sie dem nicht nach, hat dies keine Auswirkung auf Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Reklamationen hat der Kunde direkt gegenüber dem Paketdienstleister geltend zu machen.
- Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Veranstalter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung.
§ 11 Aufrechnungsverbot
- Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche des Veranstalters aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Teilnehmers sind unstrittig oder rechtskräftig festgestellt.
- Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen des Veranstalters Rechte auf Zurückbehaltung entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 12 Datenschutz
Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG). Im Übrigen wird auf die separaten Hinweise zum Datenschutz verwiesen.
§ 13 Unwirksame Klauseln, Gerichtsstand
- Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
- Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtliches Sondervermögen, ist Marburg ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar resultierenden Streitigkeiten. Gleiches gilt, wenn ein Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Teilnehmer nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
§ 14 Geltendes Recht
- Für den Abschluss und die Abwicklung sämtlicher Verträge gilt deutsches Recht. Die Geltung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
- Der Kunde versichert mit Absenden seiner Bestellung, das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht zu haben und dass Angaben bezüglich des Namens und der Adresse richtig sind. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er/sie selbst oder solche von ihm/ihr zur Entgegennahme der Lieferung ermächtigte Personen, die das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht haben, die Ware in Empfang nehmen.